Rechtsprechung
   BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 50/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23804
BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 50/10 (https://dejure.org/2011,23804)
BPatG, Entscheidung vom 10.05.2011 - 27 W (pat) 50/10 (https://dejure.org/2011,23804)
BPatG, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 27 W (pat) 50/10 (https://dejure.org/2011,23804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,23804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "DAKINI" - Verstoß gegen die guten Sitten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung der Eintragung der Wortmarke "Dakini" für die Dienstleistung "Durchführung von Aroma-Massagen" wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "DAKINI" - Verstoß gegen die guten Sitten

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "DAKINI" - Verstoß gegen die guten Sitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wortzeichen "DAKINI" nicht eintragungsfähig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Marken mit religiösen Begriffen sittenwidrig?

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 8
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 17.01.2007 - 28 W (pat) 66/06
    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 50/10
    Ob ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt, beurteilt sich nach der Auffassung der Verbraucher, wobei es nicht auf eine Mehrheit im rechnerischen Sinne ankommt, sondern darauf, dass ein insgesamt erheblicher Teil des von den konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen angesprochenen Publikums die Verwendung des Zeichens mit hoher Wahrscheinlichkeit als anstößig empfindet (vgl. BPatG BlPMZ 1987, 133 - Coran; BPatG Beschluss vom 17. Januar 2007, 28 W (pat) 66/06, BeckRS 2007, 11446 - Buddha).

    Seit den siebziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts gibt es auch in Deutschland eine von der Öffentlichkeit wahrgenommene buddhistische Bewegung in dem Sinn, dass verschiedene Formen des Buddhismus gelehrt und zunehmend auch von Europäern praktiziert werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 17. Januar 2007, Az.: 28 W (pat) 66/06, BeckRS 2007, 11446 - Buddha).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 50/10
    Das Gericht hat demnach zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt stets seine eigene begründete Entscheidung zu treffen (vgl. hierzu auch HABM GRUR 1999, 737 - ToxAlert) und dabei das Gebot des rechtmäßigen Handelns zu berücksichtigen, das besagt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (s. a. BPatG GRUR 2009, 667, 668 - Schwabenpost m. w. Nachw.).
  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 50/10
    Gegenstand der Prüfung nach § 37 MarkenG ist ausschließlich die jeweils im konkreten Verfahren angemeldete Marke (BPatG, MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt).
  • BPatG, 08.03.2023 - 29 W (pat) 548/20
    Von einem Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG ist auszugehen, wenn das angemeldete Zeichen geeignet § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG ist auszugehen, wenn das angemeldete Zeichen geeignet ist, das Empfinden der angesprochenen Verkehrskreise erheblich zu verletzen, indem es etwa in sittlicher, politischer oder religiöser Hinsicht anstößig oder herabwürdigend wirkt (vgl. BPatG, Beschluss vom 10.05.2011, 27 W (pat) 50/10 - DAKINI; Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha; Beschluss vom 16.102002, 24 W (pat) 140/01 - Dalailama; Beschluss vom 26.06.2012, 27 W (pat) 559/11 - Vineyard Weinhandel/Weinbar).

    Während das Bundespatentgericht in den Entscheidungen Budha (Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06), Dalailama (Beschluss vom 16.10.2002, 24 W (pat) 140/01) und DAKINI (Beschluss vom 10.05.20011, 27 W (pat) 50/10) unter anderem noch darauf abgestellt hat, es müsse dem Eindruck entgegenwirkt werden, dass der Staat anstößigen Begriffen aktiv registerrechtlichen Markenschutz verleihe, kommt es darauf nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH a. a. O. Rn. 18 - READY TO FUCK) nicht mehr an.

  • BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11

    Markenlöschungsverfahren - "Hl.Hildegard (Wort-Bildmarke)" - Sittenwidrigkeit

    Aus diesen Erwägungen ergibt sich die staatliche Verpflichtung, in Deutschland praktizierende und die Verfassung achtende Gläubige - gleich welcher Glaubensrichtung - vor das religiöse Empfinden beeinträchtigenden Markenregistrierungen auch dann zu schützen, wenn diese Gruppen keine Mehrheit innerhalb des maßgeblichen Verkehrskreises repräsentieren sollten (so auch BPatG, GRUR-RR 2012, 8-10 - Dakini; Beschluss vom 17. Januar 2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha, in juris.de).
  • BPatG, 26.06.2012 - 27 W (pat) 559/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Vineyard Weinhandel/Weinbar" - Freihaltungsbedürfnis

    Aus diesen Erwägungen ergibt sich die staatliche Verpflichtung, in Deutschland praktizierende Gläubige - gleich welcher Glaubensrichtung - vor das religiöse Empfinden beeinträchtigenden Markenregistrierungen auch dann zu schützen, wenn diese Gruppen keine Mehrheit innerhalb des maßgeblichen Publikums repräsentieren (BPatG, GRUR-RR 2012, 8 - 10 - Dakini; Beschluss vom 17. Januar 2007, 28 W (pat) 66/06, BeckRS 2007, 11446 - Buddha).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht